Eine jede Mediation basiert auf den Grundsätzen der:

 

  • Allparteilichkeit:  
    Mediatoren behandeln die Interessen und Bedürfnisse aller Medianden gleich. (Parität aller Medianden)

  • Vertraulichkeit / Verschwiegenheit: 
    Mediatoren sind gesetzlich verpflichtet über sämtliche Gesprächsinhalte Vertraulichkeit bzw.  Verschwiegen-heit zu wahren. Medianden sind gleichfalls angehalten Vertraulichkeit zu wahren, insofern sie nicht eine eigene beidseitig akzeptierte Vereinbarung treffen. 

    Die Verschwiegenheit über die Gesprächsinhalte verbleibt auch nach Beendigung oder bei Abbruch einer Mediation aufrecht. Die Gesprächsinhalte dürfen in einem gerichtlichen Verfahren nicht gegeneinander verwendet werden. 

  • Freiwilligkeit:  
    Die Durchführung einer Mediation erfolgt durch alle Beteiligte freiwillig. Sowohl die Medianden als auch der / die Mediator:in können die Mediation jederzeit beenden. 

  • Lösungs- und Ergebnisoffenheit:   
    Welche Lösung den Konflikt befriedet, ist nicht in Vornherein festgelegt. 

  • Eigenverantwortlichkeit: 
    Die Medianden entwickeln die Lösungsfindung eigenständig.

  • Fairness / Friedlichkeit: 
    Alle in der Mediation Beteiligten setzen sich für einen friedlichen, respektvollen Umgang ein.

  • Informiertheit / Transparenz:
    Alle für die Lösungsfindung des Konfliktes relevanten Informationen werden allen in der Mediation Betei-ligten offengelegt.