Ihr persönlicher Vorteil durch Mediation:
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Mediation ist ein unbürokratisches Verfahren.
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Es steht nicht die Frage nach einer Schuld im Vordergrund, sondern die Erarbeitung der Gründe, welche den Konflikt bestimmen und welche Lösung diesen
befrieden könnten.
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Im Vergleich zu Gerichtsverfahren können sowohl die aufgewendete Zeit als auch die Verfahrenskosten gut eingeschätzt werden.
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Ein Mediationsverfahren basiert auf der Berücksichtigung der persönlichen Interessen und Wünsche.
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Vom Anfang bis zum Schluss erhalten die Medianden eine umfassende Mitbestimmung an den Gesprächs-inhalten und an der Lösungsfindung.
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Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten, vorausgesetzt die Mediation wurde erfolgreich durchgeführt.
Was kann eine Mediation nicht:
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Eine Mediation ist kein juristisches Verfahren und kann den Anwalt nicht ersetzen.
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Eine Mediation ist weder eine Therapie noch ein Schlichtungsverfahren.
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Mediatoren sind keine Schiedsrichter. Sie beziehen keine Stellung zu den Gesprächsinhalten. Sie greifen in den Gesprächsprozess nur vermittelnd ein.
Abgrenzung der Mediation von der Rechtsprechung
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Mediatoren sind keine RechtsberaterInnen. Den Medianden ist es freigestellt, sowohl
vor Beginn einer Mediation als auch während der Mediation Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
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Beinhaltet die Mediation eine Thematik, die gleichzeitig Anliegen eines Gerichtsverfahrens ist, muss das Gerichtsverfahren während der Zeit der Mediation
ausgesetzt werden.
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Über die Gesprächsinhalte einer Mediation gilt - sofern von den Medianden nicht anders vereinbart - Verschwiegenheit.