Ihr persönlicher Vorteil durch Mediation:

  • Mediation ist ein unbürokratisches Verfahren.
  • Es steht nicht die Frage nach einer Schuld im Vordergrund, sondern die Erarbeitung der Gründe, welche den Konflikt bestimmen und welche Lösung diesen befrieden könnten.
  • Im Vergleich zu Gerichtsverfahren können sowohl die aufgewendete Zeit als auch die Verfahrenskosten gut eingeschätzt werden.
  • Ein Mediationsverfahren basiert auf der Berücksichtigung der persönlichen Interessen und Wünsche. 
  • Vom Anfang bis zum Schluss erhalten die Medianden eine umfassende Mitbestimmung an den Gesprächs-inhalten und an der Lösungsfindung.
  • Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten, vorausgesetzt die Mediation wurde erfolgreich durchgeführt. 
  • keine Öffentlichkeit

Was kann eine Mediation nicht:

 

  • Eine Mediation ist kein juristisches Verfahren und kann den Anwalt nicht ersetzen.
  • Eine Mediation ist weder eine Therapie noch ein Schlichtungsverfahren.
  • Mediatoren sind keine Schiedsrichter. Sie beziehen keine Stellung zu den Gesprächsinhalten. Sie greifen in den Gesprächsprozess nur vermittelnd ein.

Abgrenzung der Mediation von der Rechtsprechung

  • Mediatoren sind keine RechtsberaterInnen. Den Medianden ist es freigestellt, sowohl vor Beginn einer Mediation als auch während der Mediation Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
  • Beinhaltet die Mediation eine Thematik, die gleichzeitig Anliegen eines Gerichtsverfahrens ist, muss das Gerichtsverfahren während der Zeit der Mediation ausgesetzt werden. 
  • Über die Gesprächsinhalte einer Mediation gilt - sofern von den Medianden nicht anders vereinbart  - Verschwiegenheit.